Datenschutz und Verhaltenskodex der GVD 231

INFORMATIONEN ÜBER DIE DATENVERARBEITUNG
BEWERBUNG WEB

 
Gemäß Artikel 12 und folgenden Artikel der EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 ("DSGVO" oder "Verordnung") und im Allgemeinen unter Einhaltung des in dieser Verordnung vorgesehenen Transparenzgrundsatzes senden wir Ihnen folgende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (das heißt, jegliche Informationen, die eine natürliche Person identifizieren oder identifizierbar machen: „betroffene Person“), die im Rahmen Ihrer Bewerbung durchgeführt wird.

VERANTWORTLICHER DER DATENVERARBEITUNG
Der Datenverantwortliche (das heißt, die Person, die die Zwecke und Mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten festlegt) ist Athesia AG, mit Sitz in Lauben 41, 39100 Bozen, Tel. +39 0471 081003, E-Mail: verlagsanstaltathesia.ag@pec.it
Für spezifische Kontakte in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich der Ausübung der Rechte entsprechend dem folgenden Absatz 9, geben wir die E-Mail-Adresse an: jobs@athesia.it  auf die Sie Anfragen richten können.

KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTES
 Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Verantwortliche gemäß Art. 37 der DSGVO den Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer – “DPO”) benannt hat, der über folgende Kanäle erreichbar ist: Lauben 41, 39100 Bozen; privacy@athesia.it

ZWECKE DER DATENVERARBEITUNG
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Verwaltung von Bewerbungen, das darauf abzielt, die Personen zu identifizieren, die in das Personal der Unternehmen der Athesia Gruppe aufgenommen werden sollen. Außerdem werden die Kandidaten im Zuge des Auswahlverfahrens bewertet, um sicherzustellen, dass ihre Fähigkeiten den Geschäftsanforderungen des Verantwortlichen entsprechen, und damit den eventuellen Kontakt für die Zwecke des Gesprächs stattfindet.

ART DER VERARBEITETEN DATEN
Im Rahmen des Bewertungsverfahrens über das Formular der Website können die folgenden Datenkategorien verarbeitet werden: Name, Nachname, Wohnsitz, Geburtsdatum, E-Mail, bevorzugte Sprache, gewünschtes Jahresgehalt, Lebenslauf, letzte Stelle, Studium und Motivationsschreiben.

RECHTSGRUNDLAGE DER VERARBEITUNG UND ETWAIGE ÜBERMITTLUNGSPFLICHT
Die Übermittlung der angeforderten Daten ist fakultativ, die Nichtübermittlung der Daten bedeutet für den Betroffenen jedoch, dass es unmöglich ist, am Auswahlverfahren teilzunehmen. Insbesondere sind die Daten, die für die Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind, im Anmeldeformular mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind.
Die Zulässigkeit der Verarbeitung der Daten ergibt sich daher aus der Tatsache, dass sie für die Ausführung der vorvertraglichen Maßnahmen im Rahmen des Auswahlverfahren notwendig sind, an welchem der Betroffene durch die spontane Absendung seiner Informationen teilnimmt.

MODALITÄTEN DER VERARBEITUNG UND SPEICHERUNG DER DATEN
Die Datenverarbeitung erfolgt:
  • mittels Verwendung manueller und automatisierter Systeme;
  • Durch, zur Ausführung dieser Aufgaben, gesetzlich ermächtigte Personen;
  • mit Ergreifen von Maßnahmen, die geeignet sind, die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten und den Zugang zu diesen durch nicht ermächtigte Dritte zu vermeiden.
 
Es sind keine automatisierten Entscheidungsprozesse vorgesehen.
Nach Beendigung des Bewertungs- und Auswahlverfahren des Personals werden die Daten nicht länger gespeichert, als es für die Erfüllung der Pflichten oder Aufgaben laut Punkt 3 oder für die Verfolgung der darin genannten Zwecke notwendig ist, mit der graduellen Löschung von Daten für bestimmte Zwecke, die nicht mehr verfolgt werden.
Normalerweise werden die Daten innerhalb von 12 Monaten gelöscht, es sei denn, dass das Verfahren nicht mit der Einstellung endet.

OFFENLEGUNG DER DATEN
Unbeschadet der in Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten vorgenommenen Offenlegungen dürfen die erhobenen und erarbeiteten Daten nur zu den vorstehend angeführten Zwecken offengelegt werden, und zwar gegenüber externen Berater, die für den Verantwortlichen das Bewertungs- und Auswahlverfahren durchführen.
 
Die personenbezogenen Daten werden nicht öffentlich offengelegt.

ORT DER DATENVERARBEITUNG
Die Tätigkeit wird auf dem Gebiet der Europäischen Union durchgeführt. Es besteht keine Absicht zur Übermittlung der Daten an Länder außerhalb der Europäischen Union oder an internationale Organisationen.

RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
In Bezug auf das Vorstehende, spricht die Datenschutz-Grundverordnung dem Betroffenen die Ausübung der folgenden Rechte mit Bezug auf die personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, zu (die zusammenfassende Beschreibung ist repräsentativ, für die vollständige Äußerung der Rechte. Beziehen Sie sich auf die Verordnung, und vor allem zu den Art. 15-22):
  • Recht auf Zugang: (Art. 15) Es bestätigt, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Zusammenhang im Gange ist oder nicht, wenn sie im Gange ist, hat man das Recht auf Zugang zu diesen Daten und Informationen, im Zusammenhang mit den Zwecken der Verarbeitung, den betreffenden Kategorien der personenbezogenen Daten, den Empfängern oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden.
  • Recht auf Berichtung der Daten: (Art. 16) Unverzügliche Korrektur von ungenauen personenbezogenen Daten und Ergänzung der unvollständigen Daten.
  • Recht auf Löschung der Daten («Recht auf Vergessenwerden»): (Art. 17) Die unverzügliche Löschung personenbezogener Daten (der Verantwortliche ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten in den in Artikel 17 der Verordnung vorgesehenen Fällen unverzüglich zu löschen).
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung: (Art. 18) In bestimmten Fällen – Bestreiten der Genauigkeit der Daten während des zur Prüfung notwendigen Zeitraums; Bestreiten der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung mit Widerspruch gegen die Löschung; Notwendigkeit der Nutzung der Daten zur Wahrnehmung Ihrer Verteidigungsrechte, während sie für die Zwecke der Datenverarbeitung nicht mehr nützlich sind; bei einem Widerspruch gegen die Datenverarbeitung während der Vornahme der notwendigen Prüfungen – werden die Daten mit Modalitäten gespeichert, die deren etwaige Wiederherstellung ermöglichen; der Verantwortliche kann sie in der Zwischenzeit jedoch nicht einsehen, es sei denn, dies geschieht im Zusammenhang mit der Rechtsgültigkeit Ihrer Anfrage auf Einschränkung, oder mit der Einwilligung  der betroffenen Person oder zur Beurteilung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechts in Gerichtsverfahren oder zum Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen oder aus Gründen des relevanten öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaates.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: (Art. 20) Sollte die Datenverarbeitung auf Grundlage der Einwilligung oder eines Vertrages und mit automatisierten Mitteln erfolgen, erhalten Sie auf Ihre Anfrage die auf Sie bezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format; Sie können diese Daten an einen anderen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung übermitteln, ohne durch den Verantwortlichen der Datenverarbeitung, dem Sie die Daten zur Verfügung gestellt haben, daran gehindert zu werden; falls es technisch machbar ist, können Sie verlangen, dass diese Übermittlung direkt vom letztgenannten Verantwortlichen vorgenommen wird.
  • Recht auf Widerspruch: (Art. 21) Widerspruch gegen die gesamte Datenverarbeitung oder gegen einzelne Abschnitte, die aus Gründen des berechtigten Interesses stattfindet.
 
Sollte die Verarbeitung auf der Grundlage der Einwilligung des Betroffenen erfolgen, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen, unbeschadet der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf.
Der Betroffene hat auch das Recht auf Einlegen einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde), wenn er der Auffassung ist, dass die betreffende Verarbeitung gegen die Anforderungen der Verordnung verstößt; die Datenschutzbehörde ist über die Kontaktdaten erreichbar, die auf der Website der Behörde www.garanteprivacy.it angegeben sind.
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Verhaltenskodex

im Sinne des GESESETZESVERTENDEN DEKRETS Nr. 231/2001 

Die Athesia  mit Ihren Tochterunternehmen Athesia AG, Athesia Druck und Athesia Buch ist ein Unternehmen, welches vorwiegend in Südtirol (Italien) in der Herausgabe von deutsch-, italienisch-, ladinisch- und englischsprachigen Büchern und Zeitschriften in gedruckter und digitaler Form tätig ist. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen eigene Druckereien und vertreibt Bücher, Papier und Schreibwaren sowie Geschenkartikel über eigene Filialstandorte. Das Unternehmen nutzt dafür eigene Immobilien, welche auch teilweise Dritten in Miete überlassen werden. Weiters werden die vom Gesellschaftszweck vorgesehenen Tätigkeiten ausgeübt.
 
Die Tätigkeit der Athesia in der gesamten Unternehmensgruppe Athesia war seit jeher dafür ausgerichtet, für die eigenen Mitarbeiter einen bevorzugten Arbeitgeber und Arbeitsplatz darzustellen, den Kunden das bestmöglichste Produkt zu garantieren, durch welches ein Mehrwert geschaffen wird, ein vertrauenswürdiger und verlässlicher Geschäftspartner zu sein, unter stetiger Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der eigenen Grundwerte.
 
Die Verschriftlichung und kontinuierliche Anpassung dieses Verhaltenskodex soll dazu beitragen, dass die bereits gelebten Grundwerte und Verhaltensprinzipien des Unternehmens festgehalten werden und diese sich weiterhin im Unternehmensalltag widerspiegeln.
 
Die Einhaltung der hier festgehaltenen Werte, Grundsätze und Verhaltensprinzipien wird folglich von der Geschäftsführung, Verwaltungsräten, Überwachungsräten, sowie allen Führungskräften und Mitarbeitern erwartet.
 
 
1. Verhaltenskodex
Im gegenständlichen Verhaltenskodex sind die grundlegenden Werte und Verhaltensprinzipien festgehalten, welche die Athesia AG, die Athesia Druck GmbH und die Athesia Buch GmbH (kurz auch die „Gesellschaften“ oder „Unternehmen“) in ihren täglichen unternehmerischen Tätigkeiten, sowie im Kontakt mit allen Dritten vertreten und befolgen.
Der Verhaltenskodex richtet sich dementsprechend an verschiedene (interne und externe) „Adressaten“, wobei zu diesen im Besonderen die Folgenden zählen:
  • die Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Beirat, Holding Management,..);
  • die Führungskräfte;
  • die Funktionsträger (operativ tätige Mitarbeiter, welche eine betriebliche Tätigkeit leiten);
  • die Arbeitnehmer (darunter beispielsweise auch Zeitarbeiter);
  • die Berater sowie alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Titel;
  • Interessensträger im Allgemeinen (bzw. die Stakeholder);
  • sowie an alle weiteren, welche im Namen oder im Auftrag der Gesellschaften handeln könnten.
 
Mit besonderem Bezug auf das G.v.D. Nr. 231/2001, ist es Ziel des Verhaltenskodex sämtliche rechtliche Verpflichtungen festzustellen, sowie die exakten diesbezüglichen Verhaltensweisen und die Verantwortung eines jeden Subjekts welches mit den Gesellschaften, unabhängig aus welchem Titel, zusammenarbeitet, festzuhalten.
Für alle ob genannten Adressaten, sowie für eventuelle Dritte, stellt die Einhaltung der hier angeführten Grundsätze und Prinzipien die Voraussetzung der Fortführung einer Zusammenarbeit dar und dementsprechend stellt der Verhaltenskodex einen wesentlichen Bestandteil aller Verträge dar. 
 
2. Bekanntmachung des Verhaltenskodex
Die Gesellschaften verpflichten sich, unter Berücksichtigung der Bestimmungen, welche im G.v.D. Nr. 231/2001 enthalten sind, den Verhaltenskodex wie folgt bekanntzumachen bzw. zu veröffentlichen:
  • interne Mitarbeiter: durch das Aushängen an den Arbeitsplätzen, der Veröffentlichung im INTRANET, sowie über Fortbildungs- und Informationsmaßnahmen, sodass alle internen Mitarbeiter Kenntnis über das Bestehen und die Inhalte informiert sind;
  • externe Mitarbeiter, Lieferanten und Dritte, welche Tätigkeiten im Namen und Auftrag der Athesia Buch ausführen, werden ausreichend informiert (via Schreiben und/oder E-Mail), sodass die Adressaten vollständig den Inhalt kennen und diesem willentlich und bewusst zustimmen.
Um eine weitmöglichste Erreichbarkeit des Verhaltenskodex zu garantieren, wird dieser auf der Internetseite der Athesia Unternehmensgruppe https://www.athesia.com/de/), veröffentlicht.
 
3. Verpflichtungen der Adressaten
Jeder der Adressat ist verpflichtet den Verhaltenskodex zu kennen und diesen anzunehmen.
Von den Adressaten des gegenständlichen Verhaltenskodex wird deshalb verlangt:
  • sich im Falle von Unklarheiten in Bezug auf die Anwendung der im Verhaltenskodex vorgesehenen Normen an ihre jeweiligen Vorgesetzten zu wenden oder an den jeweiligen Ansprechpartner innerhalb des Unternehmens;
  • eventuelle Mängel und/oder Verletzungen (sei auch nur versucht), welche sie direkt oder von Dritten in Erfahrung gebracht haben, umgehend an ihre Vorgesetzten, Ansprechpartner oder an das Kontrollorgan (in nicht anonymer Weise) mitzuteilen;
  • mit den jeweils zuständigen Organen zusammenzuarbeiten, um eventuelle Verletzungen aufzudecken;
  • jede weitere Partei, mit welcher sie in Kontakt treten, ausreichend über den Verhaltenskodex zu informieren, sowie auch über die darin enthaltenen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufzuklären.
 
Von jedem Funktionsträger wird folgendes verlangt:
  • mit dem eigenen Verhalten ein Vorbild für die direkten Mitarbeiter darzustellen;
  • diesen die Wichtigkeit der Einhaltung des Verhaltenskodex, als wesentlichen Bestandteil der Arbeitsleitung nahezulegen;
  • im jeweiligen Kompetenzbereich eine Kontrollfunktion über die korrekte Anwendung des Verhaltenskodex einzunehmen;
  • wenn erforderlich die nötigen Verbesserungsmaßnahmen treffen;
  • jeglicher Art der Vergeltung Einhalt zu gebieten.
 
Jede Verletzung des Verhaltenskodex, sowie der Prozessabläufe des Unternehmens werden gemäß Disziplinarordnung sanktioniert, dies immer unter Berücksichtigung der spezifisch vorgesehenen Normen (in besonderen der anwendbaren nationalen Kollektivverträge) und des Art. 7 des Statuts der Arbeitnehmer (auch „Arbeiterstatut“).
Die Adressaten sind jedenfalls angehalten umgehend jede Verletzung des Verhaltenskodex, wenn auch nur versucht, zu melden, wobei diese zum Schutz der Integrität des Unternehmens, eingehend geschildert werden müssen, sowie auf konkrete Sachverhaltsumstände beruhen müssen.
Die Meldungen, welche nicht anonym erfolgen dürfen, müssen an die Adresse des Kontrollorgans gerichtet werden, entweder via E-Mail odv231-ag@athesia.it; odv231-druck@athesia.it oder an odv231-buch@athesia.it, oder auf dem Postweg an das Kontrollorgan der jeweiligen Gesellschaft bei der Anschrift Lauben 41, 39100 Bozen, um die Vertraulichkeit des Anzeigenden in dieser Aktivität zu gewährleisten (sog. whistleblowing) wie vom Gesetz Nr. 179/2017 “Disposizioni per la tutela degli autori di segnalazioni di reati o irregolarità di cui siano venuti a conoscenza nell’ambito di un rapporto di lavoro pubblico o privato” vorgsehen.


4. Allgemeine Grundsätze/Verhaltensprinzipien

Die Gesellschaften verpflichten sich zur Einhaltung der folgenden allgemeinen Grundsätze:
  • alle Geschäftsverbindungen und Arbeitsverträge werden unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Normen und Vorschriften durchgeführt;
  • immer im gegenseitigen Respekt zu agieren;
  • sich an die eigenen moralischen und sozialen Verpflichtungen zu halten;
  • alle Vorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes der Gesundheit und Sicherheit der Personen einzuhalten;
  • Ressourcen einzusparen und die geltenden Normen im Bereich des Umweltschutzes zu beachten;
  • keinesfalls Ressourcen und/oder Güter des Unternehmens zu entwenden, um einen persönlichen Profit daraus zu ziehen;
  • keinesfalls Entscheidungen zu treffen, welche lediglich einem persönlichen Eigennutz dienen;
  • der Entwicklung der örtlichen Gemeinschaften beizutragen, in welchen die Gesellschaft tätig ist, dies vor allem durch Engagement, Ehrlichkeit, redliches Verhalten und Einhaltung der geltenden Normen.
In Folge werden hier einige allgemeine Verhaltensprinzipien, mit besonderem Verweis auf das G.v.D. 231/2001 angeführt, deren Einhaltung die Gesellschaften von allen Adressaten dieses Dokument fordern.
 
4.1 Beachtung der Gesetzesbestimmungen
Die Gesellschaften verstehen die Gesetzesmäßigkeit als Grundsatzprinzip für jegliche Tätigkeit und verlangen von sämtlichen Mitarbeitern die Einhaltung des gegenständlichen Verhaltenskodex, der geltenden Gesetzesbestimmungen sowie der spezifischen internen Betriebsordnung. Die Gesellschaft entschuldigt deshalb kein gegenteiliges Verhalten, auch wenn dieses durch ein Interesse der Gesellschaft begründet wird. Ein gegenteiliges Verhalten wird gemäß Disziplinarsystem maßgeregelt.
Die Gesellschaften nehmen dabei spezifische Kontrollen vor, um vorzubeugen bzw. zu verhindern, dass Beziehungen zu Dritten entstehen, deren Verhalten nicht der Prinzipien der Gesetzesmäßigkeit entsprechen.
 
4.2 Beachtung der Redlichkeit und der Korrektheit
Das Verhalten der Mitarbeiter der Gesellschaften bei allen Geschäftsbeziehungen und sämtlichen Tätigkeiten, vor allem im Umgang mit konkurrierenden Unternehmen, sog. competitors, basiert auf dem Prinzip der Redlichkeit und der Korrektheit, immer unter Einhaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen. Die Gesellschaften missbilligen und verurteilen jede Verhaltensweise welche eine Verhinderung oder eine Störung der Tätigkeit einer anderen Gesellschaft darstellen könnte oder eine Straftat gegen die Industrie und den Handel darstellen könnte (unter diesen die unrechtmäßige Aneignung von Berufsgeheimnissen oder andere Informationen welche die wirtschaftliche Tätigkeit Dritter betrifft).
 
4.3 Vermeidung von Interessenskonflikten
Die Mitarbeiter der Gesellschaften müssen jede Situation vermeiden, welche zu einem Interessenskonflikt mit der Gesellschaft oder auch dazu führt, dass eine unparteiische Entscheidung im Interesse dieser nicht mehr möglich ist.
Solche Situationen können dann entstehen, wenn ein Mitarbeiter beispielsweise:
  • ein Interesse verfolgt, welches nicht mit der “mission” der Gesellschaft übereinstimmt;
  • sich persönlich Vorteile beschafft durch eine Geschäftsgelegenheit der Gesellschaft oder durch welche er Kenntnis durch die Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat;
  • wenn dieser in Kontrast mit den Vertrauensverpflichtungen, welche seine Position vorsieht, agiert.

4.4 Produktqualität
Die Qualität der Produkte wird an der Kundenzufriedenheit gemessen. Produkte und Dienstleistungen unterliegen strengen Anforderungen, welche nur durch hohe qualitative Standards erfüllt werden können.  
Bei den Gesellschaften, werden die Mitarbeiter gewissenhaft auf die Kundenzufriedenheit ausgerichtet. Eine tiefgründinge Kenntnis der Produktionsprozesse, sowie die nötigen Fortbildungen, stellen die Grundlage dar, dass die Anfragen auch in Bezug auf die Qualität und Effizienz der Kosten befriedigt werden können.
 
4.5 Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums sowie der Autorenrechte
Die Gesellschaften verurteilen, zum Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums, sowie der Autorenrechte, jede Art von betrügerischen Handlungen, widerrechtlicher Duplikationen oder Vervielfältigungen, Fälschungen, widerrechtliche Aneignung oder Fälschungen von Marken, Erkennungszeichen sowie von geistigen Werken.
Das geistige und / oder gewerbliche Eigentum auf Gegenstände welche schutzfähig sind und in der Ausübung der Tätigkeit bei den Gesellschaften erschaffen, entwickelt oder realisiert werden, gehören den Gesellschaften.
 
4.6 Humanressourcen und Anstellungspolitik
Das HR bildet einen wesentlichen Bestandteil der Gesellschaften und ist für die Existenz und die gute Führung derselben ausschlaggebend. Aus diesem Grund ist es für die Gesellschaften ein besonderes Anliegen, dass allen Arbeitnehmern gleiche Arbeits- und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden und somit jede Art der Diskriminierung innerhalb der Gesellschaft verhindert wird.
Alle Mitarbeiter tragen dazu bei, um das Ansehen der Gesellschaften zu gestalten, beizubehalten oder zu verbessern.
Aus diesem Grund ist es für die Gesellschaften auch grundlegend das HR zu stärken. Die Mitarbeiter sind ein grundlegendes strategisches Element und die unterschiedlichen Kulturen bilden eine Stärke für die gesamte Unternehmensgruppe.
Die Gesellschaften unterstreichen damit die Wichtigkeit gute Mitarbeiter anzustellen und diese auch im Unternehmen zu behalten, dafür wird jede Form der Zusammenarbeit welche transparent, ehrlich und konstruktiv ist gefördert.
 
4.7 Gegenseitiger Respekt, Verbot von Diskriminierung und Mobbing
Die Gesellschaften schützen die individuelle Persönlichkeit sämtlicher Mitarbeiter, Angestellter sowie aller weiterer Adressaten dieses Verhaltenskodex und lehnen jede Art der Gewalt und Intoleranz vollkommen ab. Jede Form von Autorität muss gerecht und unparteilich ausgeführt werden um jede mögliche Art von Missbrauch zu unterbinden.
Alle Mitarbeiter der Gesellschaften sind angehalten mit den anderen Arbeitskollegen zusammenzuarbeiten, damit ein allzeit positives Arbeitsklima geschaffen und auch beibehalten wird, welches auf gegenseitigem Respekt beruht und jedem ermöglicht, seine Ziele in den Unternehmen zu erreichen. Es werden keine unhöflichen oder unpassenden Umgangsweisen, weder mit Kollegen noch mit Kunden oder Lieferanten, akzeptiert.
Auch werden in keinster Weise Forderungen oder Drohungen akzeptiert, welche darauf abgezielt sind, Gesetzesbestimmungen zu verletzen und folglich von diesem Verhaltenskodex abweisen.
Verhaltensweisen welche die persönliche und berufliche Würde sowie die Gesundheit verletzten können, werden nicht toleriert und entsprechen nicht den Vorgaben des Verhaltenskodex der Gesellschaften.
 
4.8 Gesundheit und Arbeitssicherheit
Der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiter sowie der Kunden ist grundlegend für die Gesellschaften. Demzufolge ist ein wesentliches Anliegen der Gesellschaften Arbeitsunfälle und / oder Berufskrankheiten zu vermeiden bzw. vollkommen zu verhindern.
Die Gesellschaften setzen sich dafür ein, dass alle Arbeitsplätze, Filialen, Prozesse und Abläufe innerhalb der Unternehmen unter strenger Einhaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen um Bereich der Gesundheit und Arbeitssicherheit strukturiert sind. Aus diesem Grund werden auch regelmäßig die Prozesse und Abläufe innerhalb der Gesellschaften geprüft, um eventuelle Risikostellen feststellen zu können und diese zu eliminieren oder unter Kontrolle zu halten.
Auch wird dafür gesorgt, dass Mitarbeiter und Angestellte regelmäßig, die vom Gesetz vorgesehenen Schulungen wahrnehmen und jede weitere Maßnahme der präventiven Sensibilisierung wird gefördert.
Um weitere Gefahren zu vermeiden, gilt jedenfalls, dass allen Adressaten untersagt wird, während den Arbeitszeiten Alkohol und/oder andere Rausch- und Suchtmittel zu konsumieren oder unter deren Einfluss ihrer Arbeit nachzugehen. Es gilt jedenfalls in allen Geschäftslokalen ein striktes Rauchverbot.
 
4.9 Umweltschutz

Die Gesellschaften richten Tätigkeit so hingehend aus, dass diese umweltgerecht und folglich die wirtschaftlichen Notwendigkeiten im Gleichgewicht mit jenen der Umwelt sind.
Dabei orientieren sich die Gesellschaften im Besonderen an folgenden Prinzipien:
-    Vermeidung von Wasserverschmutzungen, Schadstoffemissionen, schädlichen Abfällen, Verschmutzungen des Bodens oder des Untergrunds;
-    Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Lagerung, des Transports und der Entsorgung von Abfall;
-    Genaue Überprüfung bei der Beauftragung von Dritten bzw. externen Dienstleistern, ob diese gemäß den geltenden Gesetzesbestimmungen ermächtigt sind, die spezifischen Abfälle zu entsorgen;
-    alle Führungskräfte, Mitarbeiter und Angestellte sind angehalten Emissionen und Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren bzw. wenn möglich zu vermeiden und werden dementsprechend sensibilisiert;
-    alle Führungskräfte, Mitarbeiter und Angestellte werden gemäß den intern geltenden Prozessen geschult.
Die genaue Vorgehensweise werden in den diesbezüglichen Organisationsrichtlinien niedergeschrieben und unterliegen der Kontrolle des jeweiligen Kontrollorgans.

4.10 Beteiligung und Gegenseitigkeit
Die Gesellschaften erkennen, dass die Beobachtungen, Bemerkungen und Vorschläge ihrer Stakeholder ein wichtiges Mittel der Beteiligung und Einbindung sind, durch das sie sich verbessern und die interessierten Parteien zufriedenstellen können.
Aus diesem Grund verbreiten sie intern und extern eine Politik der extremen Offenheit für Dialog und Diskussion, um das Erreichen ausgewogener Lösungen zu fördern und zu erleichtern und das Entstehen von Unbehagen und Konflikten zu begrenzen.
In dieser partizipatorischen Perspektive betrachtet das Unternehmen das Teilen und Unterzeichnen der Prinzipien des Kodex als eine wesentliche Voraussetzung für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung jeder Beziehung zu den Stakeholdern.
 
4.11 Erstellung der Rechnungsbelege und Bilanz
Die Gesellschaften halten sich an die Prinzipien der korrekten, vollständigen und transparenten Buchhaltung, gemäß der geltenden Gesetzesbestimmungen, sowie der national und international geltenden Buchhaltungsprinzipien.
Die Gesellschaften behandeln alle weitere gesellschaftsrechtlichen Mitteilungen (Jahresabschluss, Anhang zum Jahresabschluss, weitere beiliegende Unterlagen) im Sinne und Interesse der Gesellschafter gemäß den geltenden Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.
Die Verwalter, Mitarbeiter und Berater halten sich bei der Buchhaltung und der Verbreitung der nennenswerten Punkte in der Führung der Gesellschaften, sorgfältig an die geltenden Bestimmungen und die internen Richtlinien, so dass jede Operation nicht nur registriert wird, sondern auch von den zuständigen Personen ermächtigt wird, sowie nachvollziehbar, rechtmäßig, kohärent und angemessen ist.
Die Gesellschaften verbieten jede Tätigkeit, welche die Arbeit öffentlicher Aufsichtsbehörden, in dem hier genannten Zusammenhang, behindern könnte.
 
4.12 Sorgfalt bei der Ausführung von Handelsgeschäften
Bei der Ausführung von Handelsgeschäften wird eine besondere Sorgfalt vorausgeschickt, im Besonderen beim Erhalt und der Ausgabe von Geld, Wertpapieren, sowie Wertgegenständen im Allgemeinen, um das Risiko zu vermeiden gefälschte oder veränderte Wertgegenstände auf dem Markt einzuführen oder zu verbreiten.
 
4.13 Verbot von Operationen mit dem Ziel der Geldwäsche
Die Adressaten dieses Kodexes dürfen niemals Tätigkeiten durchführen oder daran beteiligt sein, die das Waschen (d. h. die Annahme oder Verarbeitung) von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten in irgendeiner Form oder Weise implizieren könnten, und müssen die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche strikt einhalten.
Mitarbeiter und Mitarbeiter müssen im Voraus verfügbare Informationen (einschließlich finanzieller Informationen) über Geschäftspartner, Berater und Lieferanten prüfen, um deren moralische Integrität, Seriosität und die Legitimität ihrer Aktivitäten festzustellen, bevor sie Geschäftsbeziehungen mit diesen aufnehmen.
Die Unternehmen müssen stets die Anwendung der Gesetze zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Geldwäsche, sowohl national als auch international, in jeder zuständigen Gerichtsbarkeit einhalten.
Die Direktoren, Angestellten und Mitarbeiter der Unternehmen sind verpflichtet, bei allen wirtschaftlichen Transaktionen, einschließlich konzerninterner Transaktionen, an denen sie beteiligt sind, die Gesetze, Richtlinien und Verfahren der Unternehmen strikt einzuhalten und die vollständige Rückverfolgbarkeit der ein- und ausgehenden Finanzströme sowie die vollständige Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche zu gewährleisten.
 
4.14 Nutzung der Unternehmensstrukturen und Geräten im Eigentum des Unternehmens
Alle Mitarbeiter der Gesellschaften sind angehalten die Firmengüter mit Sorgfalt und nur für die eigens vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Diesbezüglich müssen die Güter sowie die Ressourcen, welche den Mitarbeitern in der Ausübung ihrer Tätigkeit anvertraut werden sorgfältig bewacht, aufbewahrt und geschützt werden. Die Mitarbeiter müssen diese immer angemessen und sachgerecht nutzen, den Umgang von unbefugten Dritten unterbinden und diese nicht für den eigenen Nutzen, falls nicht eigens vorgesehen, einsetzen.
Jedenfalls wird jede Nutzung verboten, welche gegen die geltenden Gesetzesbestimmungen, der öffentliche Ordnung oder der guten Sitten verstößt.
 
4.15 Schutz der Daten und der EDV-Systeme
Die Gesellschaften schützen die Vertraulichkeit und die Privatsphäre von Informationen und Daten von Angestellten, Mitarbeitern oder Dritten und die aufgrund oder im Zusammenhang mit der Ausübung der Arbeitstätigkeit gesammelt werden, und jeder Angestellte und Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten; die Verwaltung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt in voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
Die Adressaten gewährleisten die größtmögliche Vertraulichkeit der Nachrichten und Informationen, die das Unternehmensvermögen darstellen, in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret 196/2003, novelliert durch das Gesetzesdekret 101/2018 zur Harmonisierung der EU-Verordnung 679/2016 (Datenschutzgrundverordnung zum Schutz personenbezogener Daten): Die Direktoren, Angestellten und Mitarbeiter halten sich streng an die Verfahren / Politik, die von den Unternehmen in Bezug auf die Informationssicherheit definiert wurden, und nutzen die Ressourcen der Unternehmen in Übereinstimmung mit den vorgenannten Verfahren und Richtlinien und vermeiden jegliches Verhalten, das die Funktionalität und den Schutz des Informationssystems der Unternehmen beeinträchtigen könnte.
Die Veränderung des Betriebs eines firmeneigenen Telematik- oder Computersystems oder der darin enthaltenen Daten und Informationen oder der Eingriff in Programme und Archive, gleich zu welchem Zweck, ist nicht gestattet.
Die Gesellschaften verbieten alle Praktiken, die die Vertraulichkeit der eigenen oder fremden Computersysteme verletzen oder diese in irgendeiner Weise beschädigen können oder die darauf abzielen, ein öffentliches und/oder beweiskräftiges Computerdokument zu fälschen.

4.16 Mitteilungen/Auftreten nach Außen
Jede Art der Mitteilung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der professionellen Verhaltensregeln. Sie hat die Vorgaben der Klarheit, Transparenz, Rechtzeitigkeit und Sorgfalt zu erfüllen. Die Mitteilungen und Verbreitung von Nachrichten erfolgen seitens der dazu berechtigten Mitarbeiter. Die Verbreitung von falschen Meldungen wird nicht geduldet.

5. Spezifische Verhaltensprinzipien
In der Folge werden eine Reihe von spezifischen Verhaltensprinzipien, nach welchen sich die Gesellschaften ausrichten, aufgelistet:

5.1 Allgemeine Verhaltensprinzipien der Mitarbeiter
Die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Prinzipien, sind als integrierender und wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Verpflichtungen der Mitarbeiter der Gesellschaften, im Sinne des Art. 2104 ZGB („Sorgfalt des Arbeitsnehmers“) zu sehen.
Damit der Verhaltenskodex als eine Grundlage, welche von allen geteilt und eingehalten wird, angenommen wird, verlangen die Gesellschaften, dass die Mitarbeiter diesen kennen und einhalten sowie allen Neu-Angestellten oder Dritten, mit welchen sie aufgrund ihrer Tätigkeit in Kontakt treten, zur Kenntnis bringen.

5.1.1 Betriebsordnung
Alle Mitarbeiter der Gesellschaften sind verpflichtet die Verhaltenspflichten welche in der Betriebsordnung enthalten sind, zu befolgen.
Das Dokument wird von der Athesia Personalabteilung HR erstellt und aktualisiert.

5.1.2 Auswahl und Entscheidung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter
Alle jene, welche bei der Auswahl und Entscheidung der Einstellung neuer Mitarbeiter beteiligt sind, verpflichten sich, sich an folgende Grundsätze zu halten:
  • die Auswahl neuer Mitarbeiter erfolgt nachvollziehbar und unvoreingenommen;
  • die Auswahl erfolgt in Übereinstimmung zwischen der Notwendigkeit des Unternehmens und des Profils des Kandidaten;
  • Vetternwirtschaft oder unrechtmäßige Bevorzugungen werden zu keiner Zeit geduldet;
  • es wird keine Art von Mobbing und/oder Diskriminierung geduldet;
  • es werden nur vollkommen rechtmäßige Arbeitsverhältnisse geduldet;
  • die geltenden Gesetzesbestimmungen müssen zu jeder Zeit eingehalten werden, im Besonderen die Arbeitnehmerrechte.
5.1.3 Transparenz in den Beziehungen und Mitteilungen des Unternehmens
Die Transparenz in den Beziehungen und den Mitteilungen der Unternehmen, welche zwischen den Mitarbeitern der Gesellschaften bestehen, sind eine grundlegende Voraussetzung um die Ziele der Unternehmen zu erreichen.
Transparenz, Klarheit und zweckorientierte Kommunikation sind grundlegend um die authentische und vollständige Auslegung dieses Verhaltenskodex zu garantieren.

5.2 Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung sowie Aufsichts- und Kontrollbehörden

5.2.1 ... zur öffentlichen Verwaltung
Die Gesellschaften verpflichten sich in allen Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, sei diese national oder aus dem Ausland, sowie mit gemeinnützigen Behörden und jenen welche ein öffentliches Interesse verfolgen, die jeweils geltenden Gesetzbestimmungen, sowie die Grundsätze und Verhaltensprinzipien dieses Verhaltenskodex anzuwenden.
 
Die Unternehmen und in ihren Namen jeder Angestellte, Mitarbeiter oder Berater darf nicht versuchen, die Entscheidungen des betreffenden Organs in unzulässiger Weise zu beeinflussen, um die Ausführung von Handlungen zu erwirken, die den Amtspflichten nicht entsprechen oder zuwiderlaufen, insbesondere durch das direkte oder indirekte Anbieten oder Versprechen von Geschenken, Geld, Gefälligkeiten oder Vorteilen jeglicher Art.
Jeder Angestellte oder Mitarbeiter, der Hinweise auf ein solches Verhalten erhält, muss unverzüglich das jeweilige Kontrollorgan informieren.
Die Gesellschaften verlangen von den Mitarbeitern, die für die Anforderung und Vorlage von Erklärungen, Dokumenten und Informationen für die Gewährung von Beiträgen, Subventionen und Darlehen zuständig sind, dass sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz handeln und die erforderlichen Unterlagen ohne Täuschung oder Betrug erstellen. Die Gesellschaften verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass die gewährten Mittel für die Zwecke verwendet werden, für die sie beantragt wurden.

5.2.2 ...zu Aufsichts- und Kontrollbehörden
Die Gesellschaften sind in ihren Beziehungen zu Aufsichts- und Kontrollbehörden um die größtmögliche Zusammenarbeit bemüht und verpflichtet sich in diesem Sinne die eventuellen Vorschriften seitens der öffentlichen Behörden schnellstmöglich umzusetzen.
 
5.3 Beziehungen zu Lieferanten
5.3.1 Auswahl und Entscheidung

der LieferantenDie Auswahl und Entscheidung der Lieferanten erfolgen unter Einhaltung der Grundsätze der Unparteilichkeit, Autonomie und Unabhängigkeit um folgendes zu vermeiden:
  • Jede Art der Diskriminierung, so dass allen, die die nötigen Kompetenzen aufweisen ermöglicht wird an der Vergabe teilzunehmen;
  • Interessenskonflikte, unrechtmäßige und unmoralische Vorgangsweisen.
 
Zu diesem Zweck verfügen die Gesellschaften über spezifische Verfahren und interne Betriebsanweisungen, die die Beziehungen zu den Lieferanten und insbesondere deren Auswahl und Qualifizierung sowie die Verwaltung der Dokumentations- und Kontrolltätigkeiten durch die Verantwortlichen für den Einkauf von Rohstoffen, Waren und Dienstleistungen und die Produktqualität regeln.

5.3.2 Handhabung des Einkaufs
Die Gesellschaften akzeptieren nicht die Unterzeichnung von Aufträgen/Bestellungen, die gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen oder im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Umweltschutz stehen.
Alle Lieferanten sind verpflichtet, den Verhaltenskodex zu lesen und zu akzeptieren, in dem Wissen, dass die Gesellschaften ein Verhalten, das gegen die im Kodex definierten Grundsätze verstößt, als Vertrauensbruch und gerechten Grund für die Beendigung der Vertragsbeziehungen betrachtet.
 
5.4 Beziehungen mit Mitbewerbern ("competitors")
5.4.1 Beachtung des geistlichen und gewerblichen Eigentums

Die Gesellschaften respektieren das geistliche und gewerbliche Eigentum Dritter, darin enthalten auch sämtliche Autorenrechte, Patente, Marken und Erkennungszeichen.
Im Besonderen wird dabei jede unerlaubte Vervielfältigung von informatischen Programmen, Dokumenten oder anderen welche von Autorenrechten geschützt werden, untersagt.
     
5.5 Beziehungen zu den Kunden                       

5.5.1 Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen

Die Kommunikation mit den Kunden muss:
  • einfach, deutlich und verständlich sein;
  • gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erfolgen, und darf folglich nicht unterdrückend sein;
  • vollumfänglich sein, so dass kein Spielraum für eventuelle Versäumnisse oder interpretierbare Auslegungen vorhanden ist und damit der Kunde eine bewusste Entscheidung trifft.
 
Die Gesellschaften sind bestrebt eventuelle Änderungen der Verträge, der wirtschaftlichen Bedingungen und/oder der technischen Beschaffenheit eines Produkts, mit den angemessenen und effizientesten Kommunikationsmedien, zeitgerecht, den Klienten mitzuteilen.
 
5.5.2 Einbeziehung der Kunden
Auf eventuelle Hinweise und Anzeigen der Kunden muss Rücksicht genommen werden um ein zufriedenstellendes Produkt zu erzeugen. Zu diesem Zweck, werden von den Gesellschaften die notwendigen und direkten Kommunikationskanäle für den Kunden geschaffen.
 
5.6 Weitere
5.6.1 Beziehungen zu den Gesellschaftern, Aufsichtsrat, Revisionsgesellschaft

Die Gesellschaften verpflichten sich den Gesellschaftern alle nötigen Informationen sorgfältig, wahrheitsgetreu und zeitgerecht mitzuteilen um deren Beteiligung an den Gesellschaftsentscheidungen zu verbessern, unter Einhaltung der im Statut vorgesehenen Normen. 
 
Die Personen, welche im Kontakt zum Aufsichtsrat und der Revisionsgesellschaft stehen, sind zur höchstmöglichen Transparenz, Offenheit und Redlichkeit verpflichtet, so dass ein Verhältnis bestehen kann, welches durch Professionalität und guter Zusammenarbeit gezeichnet ist, nach vorhergehender Überprüfung und Abstimmung der übergeordneten Gesellschaftsfunktionäre.
 
5.6.2 Beziehungen zu Fachverbänden, Gewerkschaften und politischen Parteien
Die Gesellschaften gewähren keinerlei direkte oder indirekte Beiträge zugunsten von politischen Organisationen, Parteien, Bewegungen, Komitees und / oder den Vertretern oder Kandidaten derselben. Weiters wird kein Verhalten geduldet, dass auf politische Vertreter direkt oder indirekt Druck ausüben könnte, um eine gewisse Handlung im Interesse oder zum Vorteil der Gesellschaften zu erhalten.
Die Gesellschaften können aber – auch wirtschaftlicher Natur – mit nicht politischen Vereinigungen Zusammenarbeiten, unter Einhaltung der folgenden Kriterien:
  • zu den Gesellschaften rückverfolgbare Zielvorstellungen;
  • klare und nachvollziehbare Einsetzung der Ressourcen;
  • eindeutige Freigabe der Geschäftsleitung bzw. der hierfür zuständigen Funktion.
5.6.3 Geschenke, Vorteile und andere Zuwendungen
Den Führungskräften, Mitarbeitern der Gesellschaften ist es untersagt Geschenke, Vorteile und/oder andere Zuwendungen eventuellen Kunden, Lieferanten, öffentlichen Beamten oder anderen Dritten anzubieten oder zuzugestehen um diese in der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu beeinflussen und/oder dadurch einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen, auch wenn diese rein als nicht normalen Geschäftspraktiken angesehen werden könnten. Handelsübliche Gefälligkeiten sind erlaubt, solange diese einen mäßigen Wert (ungefähr Euro 50,00) haben und diese nicht die Integrität oder das Ansehen einer der beiden Parteien gefährden. Weiters dürfen sie bei einem unparteiischen Beobachter nicht den Anschein erwecken, dass sie zum Zweck, einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen, gewährt worden sind. 
Den Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaften ist es untersagt – auch bei besonderen Festtagen – für sich oder andere Geschenke, Vorteile und / oder andere Zuwendungen, mit Ausnahme von handelsüblichen Gefälligkeiten, welche einen mäßigen Wert haben (ungefähr Euro 50,00), anzunehmen. Die handelsüblichen Gefälligkeiten mit mäßigem Wert können nur dann angenommen werden, wenn sie bei einem unparteiischen Beobachter nicht den Anschein erwecken, dass sie zum Zweck, einen unrechtmäßigen Vorteil zu erlangen, gewährt worden sind.
Derjenige, der unabhängig von seinem Belieben ein Geschenk, einen Vorteil und / oder eine Zuwendung von nicht mäßigem Wert erhält, muss umgehend schriftliche Mitteilung an HR machen, welche die Rückgabe vornimmt. Sollte eine Rückgabe nicht mehr möglich sein, behalten die Gesellschaften diese Zuwendung und wird diese einem wohltätigen Zweck zuführen.
Es gilt zudem, dass Geschenke und Leistungen von Dritten, welche einen Gegenwert von Euro 500,00 haben, im Vorfeld von der Geschäftsführung oder der dazu befugten Geschäftsleistung schriftlich genehmigt werden müssen. Die Ablage der Genehmigung erfolgt bei HR.
 
6. Verletzungen des Verhaltenskodex
Im Rahmen des vorgesehenen Kontrollsystems fördern die Gesellschaften das Vorbeugen und die Kontrolle bzw. Bestrafung von rechtswidrigen Verhalten, sowie jedem Verhalten in Kontrast mit den im hier vorliegenden Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätzen.
Alle Mitarbeiter sind dementsprechend angehalten unverzüglich und verständlich jede Verletzung des Verhaltenskodex - sei es auch nur versucht - zur Mendlung zu bringen. Alle Meldungen müssen an die obgeannten Adress des Kontrollorgans gerichtet werden.
Die Verletzungen von den Mitarbeitern der Verhaltensstandards, der Verfahrensanweisungen und Abläufe welche von diesem Verhaltenskodex vorgesehen werden, werden gemäß Disziplinarsystem sanktioniert.
Eine spezifische Verletzung stellt folglich eine gesetzeswidrige Handlung disziplinarrechtlicher Natur dar und wird dementsprechend sanktioniert.
Als Disziplinarverstoß gilt zudem jede unbegründete Meldung, welche im schlechten Glauben gemacht wird, um einen Schaden den Arbeitskollegen und / oder Mitarbeitern zuzufügen.
Die Verletzung der Bestimmungen des Verhaltenskodex sowie die Nichteinhaltung der weiteren Verhaltensprinzipien des Organisationsmodells seitens der Mitglieder der Gesellschaftsorgane kann von den zuständigen Behörden geahndet werden.
Die Verletzungen von Dritten werden gemäß den vertraglichen Bestimmungen geahndet, ausgenommen es handelt sich um schwerere Gesetzesverletzungen.
 
7. Ergänzende Unterlagen
Folgende Dokumente bilden integrierenden Bestandteil der in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze:
  • CE231 - Anhang 1 - Betriebsordnung, August 2018.